Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mitgliedschaft
a) Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen der Sportschule TAO zu den offiziellen Trainingszeiten gegen Zahlung des vereinbarten Beitrages zu nutzen.
b) Änderungen bezüglich des Trainers, der Trainingszeiten und der Räume sowie eine Sitzverlegung innerhalb des Einzugsgebietes bleiben der Sportschule TAO vorbehalten, ohne dass dies die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag berührt.
c) Die Mitgliedschaft bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger bestehen.
2. Beiträge (siehe Sonderreglung eGym)
a) Der vereinbarte monatliche Beitrag des Arbeitnehmers wird jeweils zum 10ten des Monats per Lastschrift von der Sportschule TAO eingezogen. Insoweit verpflichtet sich das Mitglied, eine Einzugsermächtigung zu erteilen und dem Lastschriftverfahren zuzustimmen sowie Veränderungen hinsichtlich der Kontoverbindung unverzüglich mitzuteilen.
b) Für die Mitgliedsbeiträge Minderjähriger haftet der Erziehungsberechtigte, insoweit wird auf die Erklärung im Aufnahmeformular verwiesen.
c) Die Beitragspflicht entfällt nicht dadurch, dass das Mitglied die angebotene Leistung nicht in Anspruch nimmt.
d) Die Beitragspflicht entfällt nicht, wenn die Sportschule TAO aufgrund höherer Gewalt vorübergehend geschlossen bleibt.
e) Wird der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt bzw. kann er nicht rechtzeitig eingezogen werden, wird für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
3. Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft
a) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Einschreibebrief.
b) Die Sportschule TAO ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
4. Ferien, Feiertage und Krankheit
a) Die Sportschule TAO bleibt an folgenden Tagen geschlossen, ohne dass dies die Beitragspflicht des
Mitglieds berührt: 24.12., 25.12., 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres.
b) Während der allgemeinen Schulferien in Niedersachsen findet im Kursbereich (Aerobic, Kampfkunst, Tanz) ein eingeschränktes Angebot statt. Insoweit bleiben der Sportschule TAO Änderungen der Kurszeiten vorbehalten, ohne dass dem Mitglied hieraus ein Ersatzanspruch erwächst.
c) Versäumte Trainingsstunden aufgrund von Feiertagen,
Krankheit oder Urlaub des Mitglieds befreien nicht von
der Beitragspflicht.
5. Nutzung der Geräte
Die vorhandenen Geräte und Maschinen dürfen nur nach
Vorschrift und gemäß dem Trainingsplan bedient werden.
Eine selbständige Erhöhung der Gewichte ohne Rücksprache mit dem Trainer ist nicht gestattet.
6. Gesundheit
Das Mitglied versichert hiermit, dass keine körperliche und organische Krankheit, insbesondere des Herz-Kreislauf-Systems / Atmungssystems und des Bewegungsapparates, vorliegen.
Die Sportschule TAO empfiehlt eine leistungsorientierte ärztliche Untersuchung bei Untrainierten vor Trainingsbeginn. Die Einweisung des Mitgliedes ersetzt keine sportärztliche Untersuchung.
7. Haftung/Haftungsausschluss
a) Die Sportschule TAO haftet nicht für das Abhandenkommen von Garderobe, Geld und sonstigen Wertgegenständen, die sich außerhalb von Schließfächern befinden.
b) Die Sportschule TAO haftet nicht für Unfälle im Training, die sie nicht zu vertreten hat.
8. Verstöße gegen das Weisungsrecht der Mitarbeiter
a) Das Mitglied hat den Anweisungen der Studioleitung und deren Trainern und Mitarbeitern Folge zu leisten.
b) Bei groben und/oder wiederholten Verstößen gegen dieses Weisungsrecht, kann das Mitglied fristlos aus der Sportschule TAO verwiesen werden.
9. Nebenabreden und SchriftformMündliche
Mündliche Nebenabreden zu dem Vertrag gelten nicht.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Sportschule TAO, hier Aurich.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.