KURSPLAN REHASPORT

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Sie suchen einen qualifizierten und flexiblen Anbieter für Rehasport?

Da sind bei uns an der richtigen Adresse.

Wir haben mehrere Rehasport Stunden sowohl am Vormittag, als auch am Nachmittag.

 

Sie müssen bei uns auch keinem Verein beitreten oder anderweitige Kosten tragen¹.

Die Rahmenvereinbarung für den Rehasport in Deutschland sieht vor, dass die Kosten für ihre Rehasport Verordnung zu 100% von Ihrer Krankenkasse oder jeweiligen Kostenträger übernommen werden.

 

Wenngleich die Rehabilitationsträger einen Beitritt in einem Verein begrüßen ist es keinesfalls eine Pflicht. Wenn Ihnen ein Rehasport Anbieter nur einen Platz in einer Rehasportgruppe anbietet, sofern Sie sich einem Verein oder Fitnessstudio anschließen handelt er den Rahmenvereinbahrungen zuwider.

 

Des Weiteren findet Rehasport IMMER in Gruppen statt². Es ist nicht möglich mit einer Rehasportverordnung an Geräten zu trainieren³. Wenn Ihnen ein Rehasport Anbieter das Gerätetraining über Ihre Verordnung ermöglicht, handelt er gegen die Rahmenvereinbarung des Rehasports und riskiert seine Lizenz.

 

Ausserdem scheint er in diesem Fall nicht an Ihrer Gesundheit interessiert zu sein. Es ist immer notwendig, dass ein qualifizierter Übungsleiter in der Stunde anwesend ist, um zu gewährleisten, dass die Übungen korrekt und zielführend ausgeübt werden.

 

Diese Richtlinien sind auch nicht neu, sondern gelten seit dem 1. Januar 2011.

 

Wenn Sie mit Ihrer Rehasport Verordnung bei uns absolvieren möchten rufen Sie bitte kurz vorher an.

 

Tel. 04941 - 10333

 

Wenn sie sich selbst genauer über Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und

das Funktionstraining informieren möchten, können Sie diese bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nachlesen.

 

Dort nachzulesen:

 

1) Die Rehabilitationsträger begrüßen eine Mitgliedschaft in den Rehabilitationssport-gruppen bzw. Funktionstrainingsgruppen auf freiwilliger Basis, um die eigenverant-wortliche Durchführung des Bewegungstrainings zu fördern und nachhaltig zu sichern.

 

2) Beim Rehabilitationssport müssen die Übungen von Übungsleitern/-innen geleitet werden, die aufgrund eines besonderen Qualifikationsnachweises - z. B. Übungsleiter/-in „Rehabilitationssport“ [...] die Gewähr für eine fachkundige Anleitung und Überwachung der Gruppen bieten.

 

3) Vom Rehabilitationssport und Funktionstraining ausgeschlossen sind Maßnahmen...

die Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z. B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, R

udergerät, Crosstrainer), beinhalten.

Ausnahme stellt insoweit das Training auf Fahrradergometern in Herzgruppen dar.